Werden auf einer Baustelle gleichzeitig oder aufeinanderfolgend Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber tätig, so hat der Bauherr einen Planungskoordinator für die Vorbereitungsphase und einen Baustellenkoordinator für die Ausführungsphase zu bestellen. (§ 3 Abs. 1 BauKG) Planungs- und Baustellenkoordinatoren dienen nicht nur der Sicherheit auf Baustellen und somit der Vorbeugung von Arbeitsunfällen, sondern helfen auch, unnötige Baukosten bei der Durchführung zu sparen.
Projektleiter-BauKG
Planungskoordinator
In der Planungsphase des Bauwerkes:
Baustellenkoordinator
In der Herstellungsphase / ab Baubeginn:
Dipl.-Ing. (FH) Ing. Christoph Batek kann sie gerne beantworten
+43 6503100682
office@cb-viaconsult.at