cb ViaConsult
Ingenieurbüro für: Verkehrswesen und Verkehrswirtschaft
Unternehmensberatung für: Technik/Technologie, Umwelt- und Qualitätsmanagement

Planungs- und Baustellenkoordination

Werden auf einer Baustelle gleichzeitig oder aufeinanderfolgend Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber tätig, so hat der Bauherr einen Planungskoordinator für die Vorbereitungsphase und einen Baustellenkoordinator für die Ausführungsphase zu bestellen. (§ 3 Abs. 1 BauKG) Planungs- und Baustellenkoordinatoren dienen nicht nur der Sicherheit auf Baustellen und somit der Vorbeugung von Arbeitsunfällen, sondern helfen auch, unnötige Baukosten bei der Durchführung zu sparen.

Das Leistungsspektrum des BauKG
erstreckt sich über folgende Bereiche:

Projektleiter-BauKG

  • Als Vertreter des Bauherrn und Ansprechperson für die Koordinatoren lt. BauKG
  • Überwachung der Planung und Ausführung des Bauwerks in sicherheitstechnischen Belangen

Planungskoordinator

In der Planungsphase des Bauwerkes:

  • Erstellung der Erstfassungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Planes (§7)
  • sowie der Unterlage für Spätere Arbeiten (§8) sowie in erforderlichem Umfang
  • Mitwirkung / Beratung der mit Planung / Ausschreibung beauftragten Personen in sicherheitstechnischen Belangen. Ggf. Erstellung der Vorankündigung (§6)

Baustellenkoordinator

In der Herstellungsphase / ab Baubeginn:

  • Fortschreibung des SiGe-Planes / der Unterlage.
  • regelmäßige Baustellenbegehungen und Baukoordinationsbesprechungen
  • Schaffung eines Sicherheitsstandards entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des Gesundheits- / Arbeits- / Brandschutzes
  • Dokumentation in BauKG-Projekthandbuch
  • Übergabe der Endfassung der Unterlage an den Bauherrn.

Sie haben Fragen zum Thema
Planungs- und Baustellenkoordination?

Dipl.-Ing. (FH) Ing. Christoph Batek  kann sie gerne beantworten
+43 6503100682
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