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Ingenieurbüro für: Verkehrswesen und Verkehrswirtschaft
Unternehmensberatung für: Technik/Technologie, Umwelt- und Qualitätsmanagement

Brückenprüfung & Orientierende Schad- und Störstofferkundung

Brückeninspektion: Bautechnischen Bestandsbewertung von Straßenbrücken und verwandten Kunstbauten im Hinblick auf die Zuverlässigkeit (d.s. Tragfähigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit) und die Verkehrssicherheit.

Schad- und Störstofferkundung – rückbaukundige Person: Durchführung einer orientierende Schad- und Störstofferkundung für ein Rückbauvorhaben ab 750 to Bau- und Abbruchabfälle bis 3.500 m3 umbauten Raum gem. ÖNorm B3151.

Wesentliche Aufgaben

Brückeninspektion:

  • „Brücken und andere Ingenieurbauwerke sind regelmäßig und sachkundig zu überwachen“ (RVS 13.03.11)
  • Intervall laufende Überwachung: 4 Monate
  • Intervall laufende Kontrolle: 2 Jahre
  • Intervall laufende Prüfung: 6 (12) Jahre

Unsere Leistungen:

  • Objekt- und Bauteilbewertung nach dem Schulnotensystem (gem. (RVS 13.03.11)

Brückeninspektion:

 

Orientierende Schad- und Störstofferkundung – rückbaukundige Person (gem. ÖNORM B3151):

Orientierende Schad- und Störstofferkundung – rückbaukundige Person (gem. ÖNORM B3151):

Ziel des ordnungsgemäßen Rückbaus ist es sortenreine Abbruchabfälle zu erhalten, die möglichst frei von Schad- und Störstoffen sind, um diese weitgehend einer Wiederverwendung oder Recycling zuzuführen. Besonderes Augenmerkt wird dabei auf asbesthaltige, teerhaltige, PCB-haltige, phenolhaltige Abfälle und (H)FCKW-haltige Dämmstoffe oder Bauteile, sowie auf Störstoffe die ein Recycling erschweren, gelegt.

Unsere Leistungen:

  • Orientierende Schad- und Störstofferkundung gemäß ÖNORM B 3151
  • Rückbaukonzept gemäß ÖNORM B 3151
  • Schriftliche Rückbaudokumentation
  • gemäß ÖNORM B 3151

Vor Abbruch eines Bauwerks oder mehrerer Bauwerke im Rahmen eines Bauvorhabens, bei dem insgesamt mehr als 750 t Bau- und Abbruchabfälle, ausgenommen Bodenaushubmaterial, anfallen, ist eine Schad- und Störstofferkundung als orientierende Schad- und Störstofferkundung gemäß ÖNORM B 3151 „Rückbau von Bauwerken als Standard-abbruchmethode durch eine rückbaukundige Person“ durchzuführen.

Sie haben Fragen zum Thema
Brückenprüfung & Orientierende Schad- und Störstofferkundung?

Dipl.-Ing. (FH) Ing. Christoph Batek  kann sie gerne beantworten
+43 6503100682
office@cb-viaconsult.at