Das Ingenieurbüro führt Planungen für den motorisierten Individualverker, sowie Radfahrer und Fußgänger durch. Bei diesen Planungen wird den Verknüpfungen zwischen Individualverker und öffentlichem Verkehr natürlich ein hoher Stellenwert gegeben.
Die Vielzahl unterschiedlicher Anforderungen und Tätigkeiten bei Projekten erfordert nicht nur Planung und Kontrolle schon im Vorfeld, sondern auch bei der Umsetzung, d.h. auf der Baustelle ist eine Kontrolle und zentrale Steuerung notwendig. Hierbei geht es nicht nur um die Überwachung auf vertragsgemäße Herstellung des Werkes in Bezug auf Übereinstimmung mit den Ausführungsunterlagen, sondern auch um Einhaltung des Kosten- und Terminrahmens und um die Einhaltung der Regeln der Technik (Örtliche Bauaufsicht – ÖBA).
Werden auf einer Baustelle gleichzeitig oder aufeinanderfolgend Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber tätig, so hat der Bauherr einen Planungskoordinator für die Vorbereitungsphase und einen Baustellenkoordinator für die Ausführungsphase zu bestellen. (§ 3 Abs. 1 BauKG) Planungs- und Baustellenkoordinatoren dienen nicht nur der Sicherheit auf Baustellen und somit der Vorbeugung von Arbeitsunfällen, sondern helfen auch, unnötige Baukosten bei der Durchführung zu sparen.
Straßen und Wege haben aufgrund der zunehmenden Beanspruchungen durch den Verkehr, das Klima und anderen Einflussgrößen eine begrenzte Lebensdauer. Rechtzeitige Erkenntnis und rechtzeitige Instandhaltung spart hohe Folgekosten infolge eventueller Gesamtsanierungsmaßnahmen und trägt zur Sicherheit und Lebensqualität der Bewohner bei. Eine qualifizierte Erfassung, Bewertung und übersichtliche graphische Darstellung des Straßenzustandes ermöglicht einen zielgerechten und nachhaltigen Werterhalt.
Brückeninspektion: Bautechnischen Bestandsbewertung von Straßenbrücken und verwandten Kunstbauten im Hinblick auf die Zuverlässigkeit (d.s. Tragfähigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit) und die Verkehrssicherheit.
Schad- und Störstofferkundung – rückbaukundige Person: Durchführung einer orientierende Schad- und Störstofferkundung für ein Rückbauvorhaben ab 750 to Bau- und Abbruchabfälle bis 3.500 m3 umbauten Raum gem. ÖNorm B3151.
Die Begleitende Kontrolle als sekundäres Kontrollorgan ist Ihr Informationspartner für alle betriebswirtschaftlichen, technischen und organisatorischen Projektagenden. Sie überprüft die Umsetzung eines Projekts, stellt Abweichungen unverzüglich fest und berichtet diese dem Projektbetreiber unter Angabe von Lösungsvorschlägen. Die Begleitende Kontrolle ist eine unabhängige Kontrollinstanz die nur dem Projektbetreiber verpflichtet ist.
Durch eine gezielte Wahl des Aufbaues bzw. Asphalttypen bei Asphaltierungs- oder der Sanierungsarbeiten, durch eine kundenspezifische Beratung, Ausschreibung und Vergabe der Leistungen, Koordination der Firmen, Überwachung der Qualität, Kontrolle der Abrechnung usw. führen zu einer Kostenoptimierung und effizienten, wirtschaftlichen Neubau- oder Sanierungsvariante.
Dipl.-Ing. (FH) Ing. Christoph Batek kann sie gerne beantworten
+43 6503100682
office@cb-viaconsult.at